So ein Mist aber auch. Nicht nur, dass in Dresden die Durchsuchung eines Anwalts- und eines Parteibüros der Linken sowie die erkennungsdienstliche Behandlung zweier Mitarbeiter durch die Polizei von Dresdnern Amtsrichtern als rechtswidrig eingstuft wurde.
Nun haben die Amtsrichter auch im Fall der Durchsuchung einer Privatwohnung im dem Gebäude das gleiche Urteil gesprochen.
Dabei ist das doch alles nur ein Mißverständnis. Wirklich und ehrlich. Laut einer dpa-meldung in der HAZ haben die Polizisten das Haus versehentlich gestürmt. Kann doch mal passieren. So im Eifer des Gefechts.

