Eigentlich wollte ich zu dem Urteil zur Gruppe “Sturm 34″ einen Beitrag schreiben, verweise aber lieber auf den Artikel bei annalist (Hallo, Herr Schäuble), die sich auch die Frage gestellt hat, wenn diese Gruppe keine kriminelle Vereinigung sind, wer dann?
Kurz zur Erinnerung:
§ 129 Bildung krimineller Vereinigungen
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
…..
.


8, 8, 2008 um 19:40 Uhr
Sturm 34 sind ja keine Linken
11, 8, 2008 um 22:40 Uhr
Eben. Da würde ganz anders vorgegangen werden.