17th April 2008

Hätten sie’s gewußt?

posted in Nicht lustig |

Der Islam ist in Deutschland keine staatlich anerkannte Religionsgemeinschaft. Deswegen ist im neuen BKA Gesetz auch das Abhören der Imame auch erlaubt. Die Begründung klingt absurd:

Der Islam ist keine Körperschaft des öffentlichen Rechts, Imame gehörten also keiner staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft an, so ein Sprecher des Bundesinnenministerium . Nicht jeder, der behauptet Geistlicher zu sein, ist auch rechtlich einer”, sagt auch Wiefelspütz.

Recht so, Herr Wiefelspütz. Es hätte mich auch gewundert, wenn von ihnen dazu nichts in die Luft gepupt worden wäre. Ich hätte dem allerdings noch etwas hinzuzufügen. Nicht jeder, der behauptet, er sei ein Linker, ist auch einer.

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  1. 1 Gravatar On April 20th, 2008, JurBlog.de said:

    Das neue BKA-Gestz: Abhörschutz gilt nicht für Imame…

    Das neue BKA-Gesetz regelt, wer künftig abgehört werden darf. Ein Kritikpunkt in diesem Zusammenhang ist die benachteiligende Ungleichbehandlung von muslimischen Geistlichen (Imamen).
    ……

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