Der Dwarslöper

Am Anfang war die Flaschenpost. Skurrile Gedanken und Meinungen. Geschüttelt. Nicht gerührt.

Ausgescannt

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Das Bundesverfassungsgericht verwarf am Dienstag in Karlsruhe Landesgesetze aus Hessen und Schleswig-Holstein, die das flächendeckende und unterschiedslose Registrieren der Nummernschilder von Pkw und Lkw erlauben. Die Regelungen in den beiden Bundesländern seien wegen ihrer Unbestimmtheit nichtig, entschieden die Richter. In engen Grenzen sei die Erfassung der Verkehrsteilnehmer jedoch zulässig. Die Richter gaben damit mehreren Autobesitzern recht, die sich in ihren Grundrechten verletzt gesehen hatten. FDP und Grüne begrüßten das Urteil, die Gewerkschaft der Polizei warf den Politikern handwerkliche Fehler vor. (Az.: 1 BvR 2074/05 u.a.)

Dumm gelaufen. Wieder einmal wurde in Karlsruhe die Handbremse gezogen, und die Politiker in ihre Schranken verwiesen.

Dabei handelt es sich nach Auffassung von Volker , seines Amtes noch hessicher Innenminister , beim Einscannen der Autokennzeichen doch nur um einen Grundrechtseingriff an der Bagatellgrenze.

Dabei vergaß er, laut zu sagen: Und was die Bagatellgrenze ist, das bestimmen wir.

Haste gedacht, Junge. Heul doch.
.

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4 Kommentare

  1. Herr Beckstein wird rotieren ;-)

  2. Er kann ja stattdessen Raucher einscannen lassen. Jeder, der eine Packung Zigaretten kauft oder andere Arten von Tabakwaren, wird automatisch erfasst.

  3. Die Karlsruher Gerichten urteilen eben doch (fast*) immer ein bisschen klüger als andere Gerichte – von der Politik ganz zu schweigen… Darum mag ich Karlsruhe ja auch so :-)
    * http://www.focus.de/...teil_aid_124618.html

  4. @manniac: Wenn wir diese Richter nicht hätten, könnte man Deutschland ganz abhaken. So bleibt immer noch die Hoffnung auf vernünftige Entscheidungen und Urteile. Sehr zum Leidwesen unserer Politiker.

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